Schuleinschreibung

Schuleinschreibung 2017

Am 4. April 2017, findet an den Grundschulen in der Stadt Ingolstadt  nach deren zeitlichen  Ausschreibung die Schulanmeldung statt. Bei abweichendem Termin informiert die Schule die Eltern direkt.

Weitere Information erhalten Sie an der jeweiligen Schule Ihres Schulsprengels.

Aufnahmeregelungen für die Aufnahme in die Grundschule (Art. 37 BayEUG)

BayEUG Art.37 Abs. 1:
„Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.“