Fortbildung

Lokale Fortbildungen – Schulamt Ingolstadt

FIBS-Fortbildungen für das Staatl. Schulamt Ingolstadt direkt auswählen!

  • Seit Februar 2006 ist eine Anmeldung zu Fortbildungen auf lokaler und überregionaler Ebenen nur noch über das neue Fortbildungsportal FIBS möglich.
  • Sie können sich in FIBS über regionale oder überregionale Fortbildungen informieren und sich dort direkt bewerben.
     

     http://www.fibs.schule.bayern.de    

    (Näheres zur Anmeldung bei FIBS erhalten Sie von Ihrer Schulleitung)

  • Versicherungsschutz
    Für alle gemeldeten Teilnehmer besteht beim Besuch der Veranstaltungen des Schulamtes Ingolstadt Versicherungsschutz gem. BayRKG.
  • Schulinterne Lehrerfortbildung
    Seit Februar 2003 müssen gem. KMBek. vom 9. August 2002 alle Schulen in vergleichsweise erheblichem Umfang schulinterne Lehrerfortbildungen durchführen.
  • Fortbildungsnachweise
    Die Lehrkräfte haben Nachweispflicht:
    – Seit Februar 2003 müssen gem. KMBek. vom 9. August 2002 alle Schulen in vergleichsweise erheblichem Umfang schulinterne Lehrerfortbildungen durchführen.- Die Lehrer haben Nachweispflicht (in vier Jahren insgesamt 12 volle Fortbildungstage à 5 Stunden zu je 60 Minuten, von denen ein Drittel, d.h. acht Nachmittage mit je 150 Minuten durch schulinterne Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen sind).- Finanzmittel vonseiten der Regierung sollten angefragt werden. Eigenständige Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sponsoring, Eigenbeteiligung) sind auszuloten. Zur Auswahl der Themen bitten wir die o.g. KMBek, Abschnitt II, Punkte 4 und 5 zu beachten.- Alle Kolleginnen und Kollegen einer Schule sind  hier gefordert, gemeinsam diese Fortbildungen so zu gestalten, dass sie für jeden gewinnbringend werden.- Diie angegebenen Zielwerte sind in der Summe zu erreichen.