Lokale Fortbildungen – Schulamt Ingolstadt
FIBS-Fortbildungen für das Staatl. Schulamt Ingolstadt direkt auswählen!
- Seit Februar 2006 ist eine Anmeldung zu Fortbildungen auf lokaler und überregionaler Ebenen nur noch über das neue Fortbildungsportal FIBS möglich.
- Sie können sich in FIBS über regionale oder überregionale Fortbildungen informieren und sich dort direkt bewerben.
http://www.fibs.schule.bayern.de
(Näheres zur Anmeldung bei FIBS erhalten Sie von Ihrer Schulleitung)
- Versicherungsschutz
Für alle gemeldeten Teilnehmer besteht beim Besuch der Veranstaltungen des Schulamtes Ingolstadt Versicherungsschutz gem. BayRKG. - Schulinterne Lehrerfortbildung
Seit Februar 2003 müssen gem. KMBek. vom 9. August 2002 alle Schulen in vergleichsweise erheblichem Umfang schulinterne Lehrerfortbildungen durchführen. - Fortbildungsnachweise
Die Lehrkräfte haben Nachweispflicht:
– Seit Februar 2003 müssen gem. KMBek. vom 9. August 2002 alle Schulen in vergleichsweise erheblichem Umfang schulinterne Lehrerfortbildungen durchführen.- Die Lehrer haben Nachweispflicht (in vier Jahren insgesamt 12 volle Fortbildungstage à 5 Stunden zu je 60 Minuten, von denen ein Drittel, d.h. acht Nachmittage mit je 150 Minuten durch schulinterne Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen sind).- Finanzmittel vonseiten der Regierung sollten angefragt werden. Eigenständige Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sponsoring, Eigenbeteiligung) sind auszuloten. Zur Auswahl der Themen bitten wir die o.g. KMBek, Abschnitt II, Punkte 4 und 5 zu beachten.- Alle Kolleginnen und Kollegen einer Schule sind hier gefordert, gemeinsam diese Fortbildungen so zu gestalten, dass sie für jeden gewinnbringend werden.- Diie angegebenen Zielwerte sind in der Summe zu erreichen.